Freistellung für ehrenamtliches Engagement ("Sonderurlaub")

Als ehrenamtliche Mitarbeiter*innen in der KLJB könnt Ihr von Eurem Arbeitgeber für Zeltlager, Freizeiten, Fortbildungen usw. bis zu 12 Tage im Jahr freigestellt werden. Die Freistellung auf Grundlage des "Gesetzes zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit" muss vom BDKJ bei Eurem Arbeitgeber beantragt werden. 


Die Freistellung beantragt Ihr direkt über diese Seite: Sonderurlaubs-Antrag. Hier findet Ihr auch alle Informationen rund um die Themen "Freistellung" ,"Erstattung Verdienstausfall" usw..

 

Bei Fragen:

ea-freistellung(at)bistum-mainz.de

06131/253-665 oder -683