Freistellung ("Sonderurlaub")

Als ehrenamtliche Mitarbeiter*innen in der KLJB könnt Ihr von Eurem Arbeitgeber für Zeltlager, Freizeiten, Fortbildungen usw. bis zu 12 Tage im Jahr freigestellt werden. Die Freistellung auf Grundlage des "Gesetzes zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit" muss vom BDKJ bei Eurem Arbeitgeber beantragt werden. 

Kontakt

E-Mail: ea-freistellung(at)bistum-mainz.de

Tel.: 06131/253-624

 

Hier könnt ihr den Sonderurlaub ganz einfach online beantragen: Sonderurlaubs-Antrag

 

Ansonsten findet ihr hier unten die relevanten Formulare!

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Antrag Freistellung Hessen und Rheinland-Pfalz
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Antrag Freistellung Hessen und Rheinland-Pfalz
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Antrag Verdienstausfall für RLP
Arbeit_Verdienstausfall RLP 2019.pdf
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Antrag Freistellung Ba-Wü
Antragsformular_Freistellung_BaWü.pdf
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