Als ehrenamtliche Mitarbeiter*innen in der KLJB könnt Ihr von Eurem Arbeitgeber für Zeltlager, Freizeiten, Fortbildungen usw. bis zu 12 Tage im Jahr freigestellt werden. Die Freistellung auf Grundlage des "Gesetzes zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit" muss vom BDKJ bei Eurem Arbeitgeber beantragt werden.
E-Mail: ea-freistellung(at)bistum-mainz.de
Tel.: 06131/253-624
Hier könnt ihr den Sonderurlaub ganz einfach online beantragen: Sonderurlaubs-Antrag
Ansonsten findet ihr hier unten die relevanten Formulare!